EU-Gewährleistungslabel und GARAN-Haltbarkeitsgarantie ab 27.09.2026

EU-Gewährleistungslabel und GARAN-Haltbarkeitsgarantie ab 27.09.2026

Ab dem 27. September 2026 müssen Online-Shops beim Verkauf physischer Ware an Verbraucher den harmonisierten EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung prominent anzeigen, bevor der Vertrag geschlossen wird. Grundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.

Unser Shopsystem setzt diese Vorgabe bereits um. Das gesetzliche Gewährleistungslabel schalten Sie unter den allgemeinen Einstellungen frei. Nur wer zusätzlich eine echte Hersteller-Haltbarkeitsgarantie bewirbt, trägt am Produkt eine Dauer ein.

Zwei Kennzeichnungen

Es handelt sich um zwei getrennte EU-Grafiken. Sie ersetzen einander nicht.

1. Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung

Das ist die Pflichtkennzeichnung für den Verkauf physischer Ware an Verbraucher in der EU. Sie informiert über die gesetzliche Gewährleistung der Vertragskonformität (in Deutschland in der Regel mindestens zwei Jahre) und über die Rechte der Kundschaft, etwa Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. GARAN-Label für eine Haltbarkeitsgarantie

Das GARAN-Label ist zusätzlich und nur dann zulässig, wenn der Hersteller für die gesamte Ware eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren anbietet. Eine Herstellergarantie von zwei Jahren oder weniger, eine kostenpflichtige Garantie oder eine Garantie, die nur einzelne Teile abdeckt, darf nicht mit GARAN gekennzeichnet werden.

 

Was der Shop anzeigt

Ist das EU-Gewährleistungslabel aktiviert, gilt für B2C-Shops mit physischer Ware:

  • Im Warenkorb und im Bestellabschluss erscheint der Hinweis „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“. Ein Klick öffnet das offizielle EU-Label.
  • Reine B2B-Shops (Nettopreise) sehen das Label nicht.
  • Download-, Dienstleistungs- und Gutscheinprodukte sind ausgenommen.
  • Die Bestellbestätigung hängt den Hinweis als PDF an.

 

Shop-Einstellungen

Pfad in der Shopverwaltung: Einstellungen ? Allgemein ? Tab „Sonstiges“

  1. EU-Gewährleistungslabel
    Standard beim Anlegen: deaktiviert. Für den typischen Verbraucher-Shop stellen Sie diese Option auf aktiviert. Dann erscheint das Label im Warenkorb und Checkout.
  2. Gewährleistungslabel auf der Produktseite
    Zusätzlich unter dem Warenkorb-Button auf der Produktdetailseite. Optional, sofern das Label zuverlässig vor Vertragsschluss im Warenkorb und Bestellabschluss erscheint.

GARAN am Produkt

Pfad: Produkte ? Produkt öffnen ? Tab „Merkmale“ ? GARAN-Dauer (Jahre)

  • ohne = kein GARAN-Label
  • 3 bis 30 Jahre = Label wird angezeigt

Zwei Jahre stehen bewusst nicht zur Auswahl: die EU-Vorgabe verlangt eine Dauer von mehr als zwei Jahren.

 

Checkliste

  1. Unter Einstellungen ? Allgemein ? Sonstiges das EU-Gewährleistungslabel auf aktiviert stellen, wenn Sie physische Ware an Verbraucher verkaufen.
  2. Entscheiden Sie, ob das Label zusätzlich auf der Produktseite erscheinen soll.
  3. Tragen Sie GARAN-Dauer nur bei Artikeln ein, für die der Hersteller nachweislich eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie über der gesamten Ware mit mehr als zwei Jahren gibt.
  4. Lassen Sie GARAN bei allen anderen Produkten auf ohne.
  5. Kontrollieren Sie eine Testbestellung: Hinweis im Checkout, PDF in der Bestellbestätigung.

Hintergrund

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Serverspot.de ist nicht befugt, Rechtsberatung zu leisten. Bei Zweifelsfragen empfehlen wir die Prüfung durch Ihre Rechtsberatung oder durch Partner wie Händlerbund oder Janolaw.