Verpackungsgesetz (VerpackG) ab Juli 2022

Verpackungsgesetz (VerpackG) ab Juli 2022

Durch eine Anpassung des Verpackungsgesetzes unter anderem zur Anpassung an das geltende EU-Recht kam und kommt es im letzten wie auch in diesem Jahr zu zahlreichen Änderungen im Verpackungsgesetz, die in drei Schritten in Kraft treten.

Seit 3. Juli 2021 gilt:

  • Online-Händler, die nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen an Endverbraucher in den Verkehr bringen, müssen über Rückgabemöglichkeiten sowie deren Sinn und Zweck informieren. Mitglieder erhalten einen entsprechenden Hinweis künftig über den Mitgliederbereich.

Seit 1. Januar 2022 gilt:

  • Hersteller/Vertreiber von Transportverpackungen müssen einen Nachweis über die Erfüllung Der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen führen und dazu jährlich die im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten sowie zurückgenommenen Verpackungen nachprüfbar dokumentieren.
  • Die Pfandpflicht bei Einwegkunststoffgetränkeverpackungen und Getränkedosen wird erheblich ausgeweitet.

Ab 1. Juli 2022 gilt zusätzlich

  • Die Registrierungspflicht, die bislang nur für Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bestand, wird auf grds. alle Hersteller aller Verpackungen ausgeweitet. Bei fehlender Registrierung gilt ein Vertriebsverbot.
  • Händler gelten auch bei der Beauftragung eines Fulfillment-Dienstleisters als Hersteller und müssen die entsprechenden Pflichten, insb. Systembeteiligung und Registrierung, selbst wahrnehmen. Fulfillment-Dienstleister müssen die ordnungsgemäße Registrierung überprüfen.
  • Auch die Betreiber elektronischer Marktplätze müssen ab diesem Stichtag kontrollieren, ob die dort aktiven Händler ordnungsgemäß registriert sind. Andernfalls dürfen sie den Verkauf nicht ermöglichen.
  • Im Hinblick auf Serviceverpackungen ist die Auslagerung der Systembeteiligungspflicht auf den Vorvertreiber zwar grds. noch möglich. Allerdings muss die Registrierung für das Verpackungsregister LUCID ab dem 1. Juli 2022 auch in diesem Fall selbst wahrgenommen werden. Diese lässt sich nicht mehr übertragen.

 

Quellenangabe: Diese Informationen stammen aus dem Ratgeber des Händlerbundes.
Alle umfangreichen Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/4032-das-verpackungsgesetz