Am 13.06.2014 tritt die Europäische Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in Kraft.
Welche wichtigen Vorkehrungen Sie für Ihren Onlineshop treffen müssen, fassen wir in diesem Artikel zusammen:
Telefonnummer wird Pflichtangabe
Händler mussten schon immer umfangreiche Angaben im Impressum machen. Bislang ergeben sich die Pflichten z.B. aus § 5 TMG. Eine der neuen Pflichten aus diesem Gesetz ist die verpflichtende Angabe einer Telefonnummer. Falls Sie für ein anderes Unternehmen verkaufen / vermitteln, so ist auch dieses Auftragsunternehmen im Impressum zu nennen.
Informationen zu Zahlungsarten
Informieren Sie Ihre Besucher vor dem Bestellprozess, welche Zahlmethoden Sie anbieten. Dies ist im Shopsystem möglich, indem Sie z.B. die vorgefertigten Boxen an der Seite oder im Fußbereich aktivieren. Sie können im System festlegen, ob Sie auf bestimmte Zahlmethoden Rabatte gewähren oder Zusatzkosten erheben. Ab dem 13.06.2014 muss mindestens eine Zahlmethode unentgeltlich sein.
Angabe zum Lieferzeitraum
Ebenfalls verpflichtend wird die Angabe einer konkreten Lieferzeit auf der Produktseite. Wenn keine Lieferzeit genannt würde, darf der Verbraucher davon ausgehen, dass die Ware innerhalb von 3 Werktagen zugestellt wird. Der Verbraucher wird die Angabe der Lieferfrist als Zeitraum zwischen Bestellung und Lieferung verstehen, bei Vorkassezahlungen als Zeitraum zwischen Zahlung und Lieferung. Bei der Berechnung der Lieferzeit müssen Sie als Shopbetreiber eine evtl. vorhandene Annahmefrist mit einberechnen und eine entsprechend längere Lieferfrist angeben. Im Shopsystem haben Sie pro Produkt die Möglichkeit den Lieferzeitraum einzustellen. Dieser wird auf der Produktseite für den Besucher dargestellt.
Widerrufsrecht für digitale Güter
Eine Sonderstellung beim neu gestalteten Widerrufsrecht nehmen digitale Güter ein. Erstmals gibt es hier eine gesetzliche Vorgabe, wie der Widerruf hier möglich ist, da das gekaufte Produkt in der Regel umgehend bereitgestellt wird. Das Shopsystem erfüllt natürlich die gesetzlichen Vorgaben, nach dem der Verbraucher beim Bestellprozess solcher virtuellen Waren über das eingeschränkte Widerrufsrecht informiert wird. Eine zusätzliche Checkbox vor der Bestellung garantiert, dass der Verbraucher damit einverstanden ist, dass er auf das Widerrufsrecht verzichtet wenn er die Ware umgehend erhält. Andernfalls würden Sie Gefahr laufen, dass der Kunde sein Widerrufsrechts auch nach dem Download eines digitalen Produkts in Anspruch nehmen kann. Der Käufer wird rechtskonform auch in der Bestellbestätigung über seine Einverständniserklärung informiert.
Serverspot empfiehlt die umfangreiche Studie zum Thema:
Widerrufsrecht bei digitalen Gütern von Trusted Shops
Neue Widerrufsbelehrung 2014
Die größte Änderung im Rahmen des neuen Verbraucherrechtes betrifft das Widerrufsrecht. Wir empfehlen dringend die Anpassung aller Belehrungen. Je nach Ausrichtung Ihres Shops (Dienstleistung, digitale Güter, normale Waren) gibt es unterschiedliche Dinge zu beachten.
Download:White-Paper Widerrufsbelehrung 2014 |
Serverspot.de empfiehlt allen Shopbetreibern eine Prüfung der notwendigen Anpassungen vor dem 13.06.2014. Da Serverspot.de nicht befugt ist Rechtsberatung zu leisten, empfehlen wir die Dienstleistung von unseren Partnern Haendlerbund.de oder Janolaw.de.
Gerade für die neuen Richtlinien erhalten Sie hier rechtssichere Texte für Impressum, Widerrufsbelehrung und auch AGB. In beiden Fällen sichern Sie Ihren Shop vor Abmahnungen aufgrund von fehlerhaften Umsetzungen der oben angesprochenen Vorgaben.
Für vertiefende Informationen empfehlen wir die Artikelserie von den Experten von Trusted Shops: Artikelserie auf shopbetreiber-blog.de |