Sie haben es geschafft! Eine Interessentin oder Interessent ist auf Ihr Angebot gestoßen und ist kurz davor in Ihrem Shop zu bestellen. Jetzt bloß keine Hürden mehr, bevor sie oder er bestellt. Aber optimal wäre es doch gleich aus dem Neukunden einen Bestandskunden zu machen mit eigenem Konto im Shop und den eigenen Newsletter soll sie oder er am besten auch gleich abonnieren. So eine einmalige Bestellung als Gast klingt aus Sicht des Shops unattraktiv, also kann ich diese Möglichkeit doch gleich entfernen?
Die Antwort lautet: Nein!
Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt auch das „Kopplungsverbot“.
Ein Kunde, der bei Ihnen im Shopsystem bestellen möchte, darf nicht gezwungen werden, die Bestellung mit der Eröffnung eines Kundenaccount verbinden zu müssen, solange dies keinem Zweck dient oder solange Sie nicht eine zusätzliche Bestellmöglichkeit anbieten (z.B. per Telefon, realisierbar über das Modul „manuelle Bestelleingabe“).
Wenn also die einzige Bestellmöglichkeit an die Eröffnung eines Kundenaccounts „gekoppelt“ ist, dies aber nur dem Zweck dient, den Kunden über ein Kundenkonto an den eigenen Onlineshop zu binden, dann ist dies laut DSGVO nicht erlaubt.
Sie sollten sich somit die Fragen stellen: Ist die Eröffnung eines Kundenkontos zur Vertragserfüllung (also für die Bestellung) erforderlich? Biete ich noch eine andere Bestellmöglichkeit an, bei der Kunden auch ohne Kundenkonto bestellen können?
Sollte dies in Ihrem Shop nicht der Fall sein, stellen Sie unter ‚Einstellungen->Allgemein‘ im Tab ‚Sonstiges‘ die Einstellung „Gast-Modus“ auf „aktiviert“.
Übrigens: auch am Ende der Gastbestellung kann der Neukunde per Checkbox angeben, dass er gleich ein Konto erstellen will mit den eingegebenen Daten.
Ausnahmen wann die Gast-Bestellung wegfallen darf
- Alternativer Bestellweg möglich (z.B. per Telefon)
- Spezielle Shops für beschränkte Zielgruppen (etwa Nutzer von Bonussystemen, Mitglieder von Vereinen, Körperschaften oder Gewerkschaften)
- Reine B2B-Shops, die eine Legitimation des Bestellers als Unternehmer erfordern
- Rabattaktionen für bestimmte Käuferkreis (z.B. durch Nachweis einer bestimmten Mitgliedschaft)